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Nicht-Thailändische Staatsbürger können das Gebäude (Villa) im eigenen Namen besitzen, nicht jedoch das Land, auf dem es steht. Der Besitz eines Hauses in Thailand kann getrennt von dem Land, auf dem es steht, übertragen werden. Land und Haus könnte unterschiedliche Besitzer haben.
Nicht-Thailändische Staatsbürger können kein Land in Thailand besitzen. Als Ausländer hat man die Möglichkeit, das Grundstück über einen langfristigen Pachtvertrag zu nutzen oder in eine thailändische Firma zu investieren, die das Grundstück besitzt.